Nach einem weiteren BGH-Urteil vom 20.10.2021 muss die Wohngebäudeversicherung nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand aufkommen. Nach Auffassung der Richter ist bei einem solchen Schaden kein Fall von „bestimmungswidrig austretendem Leitungswasser“ gegeben.