Der Verwalter hat ergänzende Beschlussanträge mit auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen, wenn diese ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Zu berücksichtigen sind allerdings nur Anträge, die  rechtzeitig vor der 3-wöchigen Einladungsfrist bei der Hausverwaltung eingehen. Eine Abbedingung dieser Grundsätze durch Beschluss ist nicht zulässig. Dies wäre allenfalls mittels einer Vereinbarung möglich.

 

Quelle: HAUFE. Der Verwalter-Brief Oktober 2022 Seite 8

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