Der Verwalter hat ergänzende Beschlussanträge mit auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen, wenn diese ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Zu berücksichtigen sind allerdings nur Anträge, die rechtzeitig vor der 3-wöchigen Einladungsfrist bei der Hausverwaltung eingehen. Eine Abbedingung dieser Grundsätze durch Beschluss ist nicht zulässig. Dies wäre allenfalls mittels einer Vereinbarung möglich.
Quelle: HAUFE. Der Verwalter-Brief Oktober 2022 Seite 8