Entscheidung des Monats: Einsichtsrecht bei Betriebskostenabrechnung

Gemäß BGH-Urteil vom 15.12.2021 kann ein Mieter hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen. In Einzelfällen kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aber in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet.

 

 

Novelle der Heizkostenverordnung ist in Kraft getreten

Die Novelle der Heizkostenverordnung ist am 01.12.2021 in Kraft getreten. Neu einzubauende Messgeräte (Wasseruhren, Heizkostenverteiler und Wärmemengenzähler) müssen künftig fernablesbar sein. Vorhandene nicht fernablesbare Messgeräte müssen bis Ende 2026 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden, es sei denn, dies ist im Einzelfall wegen besonderer Umstände technisch nicht möglich oder würde durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.

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