Anspruch auf Änderung des geltenden Umlageschlüssels in der Jahresabrechnung

Die Wohnungseigentümer könnten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine andere Kostenverteilung beschließen. Auf einen solchen Beschluss habe ein Wohnungseigentümer sogar einen Anspruch, wenn neben den Voraussetzungen, die § 16 Abs. 2 Satz 2  WEG nenne, zugleich die Voraussetzungen vorlägen, nach denen der Abschluss oder die Änderung einer Vereinbarung gem. § 10 Abs. 2 WEG verlangt werden könne.

 

Quelle: HAUFE. Der Verwalter-Brief Dezember 2022 Seite 10

Muss der Verwalter ergänzende Beschlussanträge mit auf die Tagesordnung setzen?

Der Verwalter hat ergänzende Beschlussanträge mit auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen, wenn diese ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Zu berücksichtigen sind allerdings nur Anträge, die  rechtzeitig vor der 3-wöchigen Einladungsfrist bei der Hausverwaltung eingehen. Eine Abbedingung dieser Grundsätze durch Beschluss ist nicht zulässig. Dies wäre allenfalls mittels einer Vereinbarung möglich.

 

Quelle: HAUFE. Der Verwalter-Brief Oktober 2022 Seite 8

Verschuldensunabhängiger Ausgleichsanspruch bei Schäden im Sondereigentum

Wird die Benutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am gemeinschaftlichen Eigentum beeinträchtigt, z.B. durch den Bruch eines im Sondereigentum stehenden Rohres, hat der Eigentümer dieses Sondereigentums nach der bislang geltenden BGH-Rechtsprechung keinen verschuldungsunabhängigen Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung.

 

Quelle: HAUFE. Der Verwalter-Brief Dezember 2022 Seite 11

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